Rehabilitierung durch die Russische Föderation

Verurteilungen durch die sowjetische Besatzungsmacht können in begründeten Fällen von der Russischen Föderation rehabilitiert werden. Rechtliche Grundlage ist das Gesetz der Russischen Föderation über die Rehabilitierung von Opfern politischer Repressionen. Zuständige Behörde für die Rehabilitierung deutscher Staatsangehöriger ist die:

Russische Föderation

Abteilung für die Rehabilitierung ausländischer Bürger

Cholsunow Pereulok 14
11902 Moskau

Die Korrespondenz mit dieser Behörde erfolgt in russischer Sprache. Der Antrag auf Urteilsüberprüfung kann auch über die Dokumentationsstelle der Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft gestellt werden.

Den von der Russischen Föderation Rehabilitierten und den in den sowjetischen Speziallagern Internierten stehen Leistungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz zu, wenn eine Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes (HHG) vorliegt.

Dokumentationsstelle der Stiftung Sächsische Gedenkstätten

Dülferstraße 1
01069 Dresden

Telefon: +49 351 4695548

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