Informationsveranstaltung: Entschädigungszahlungen für deutsche Zwangsarbeiter

1/2016 Datum 20.09.2016

Seit einem Jahr können Personen, die während oder nach dem Zweiten Weltkrieg als Zivilisten Zwangsarbeit im Ausland leisten mussten, eine Anerkennungsleistung in Höhe von 2.500 € beantragen.

Doch am 31.12.2017 endet die Antragsfrist (Nähere Infos siehe unten).

Mit der Informationsveranstaltung am 24.10.2017 möchten wir an die tragischen Schicksale der in die Sowjetunion Deportierten erinnern. Der Dokumentarfilm „Mit 17 nach Sibirien“ von Daniela Hendel und Ivo Smolak zeichnet einige Schicksale nach. Die Wenigen, die heute noch leben, sind hochbetagt. Dennoch haben bisher 28.000 Betroffene einen Antrag gestellt. In vielen Fällen unterstützen Angehörige die Antragsstellung und reden so erstmals über die schmerzhaften Erlebnisse ihrer Verwandten. „Neben der Tatsache der eher symbolischen Geldleistung regt diese Möglichkeit ein Gespräch an über das, was damals war. Artikel erscheinen, Nachfragen erzeugen Interesse und Erstaunen, wie vielfältig die Repressionsgeschichte im letzten Jahrhundert verlief“, so der Landesbeauftragte Lutz Rathenow.

Bei der Veranstaltung wird Dr. Nancy Aris ins Thema einführen, über die Hintergründe der spät erfolgten Ausgleichsleistung sprechen und ein Schicksal vorstellen. Frank Nemetz, sächsischer Landesvorsitzender der Vereinigung der Opfer des Stalinismus e.V., erzählt von seinen Erfahrungen mit den Antragsstellern in Sachsen. Alle Betroffenen, Hinterbliebenen, Angehörige Betroffener und Interessierte sind herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet in der Gedenkstätte Bautzner Straße statt. Sie ist öffentlich. Der Eintritt ist frei. Beginn ist 18.00 Uhr. Die Gedenkstätte bietet vorab, um 17 Uhr, eine kostenlose Führung durch den ehemaligen Haftkeller an.

Begrüßung
Lutz Rathenow (Sächsischer Landesbeauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur)

Einführung und Porträt-Lesung
Dr. Nancy Aris (Stellvertretende Sächsische Landesbeauftragte)

Dokumentarfilm
„Mit 17 nach Sibirien – Die Deportation deutscher Frauen und Mädchen in die Sowjetunion 1944/1945“

Gespräch
Frank Nemetz (Vorsitzender der VOS e.V. und Berater zu Fragen der Zwangsarbeit) und Dr. Nancy Aris

Darüber hinaus bietet der Sächsische Landesbeauftragte in Kooperation mit der VOS am 9.11. und 21.11.2017 eine Sprechstunde zu dieser Thematik an.

Zuständig für die Anerkennungsleistung ist das Bundesverwaltungsamt, Außenstelle Hamm (Uentroper Weg 2, 59071 Hamm, Tel: 228-993589800, E-Mail: AdZ@bva.bund.de). Voraussetzung ist, dass die Betroffenen wegen ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit zwischen dem 1.9.1939 und dem 1.4.1956 durch eine ausländische Macht zur Zwangsarbeit verpflichtet wurden. Antragsberechtigt ist, wer als Zivilperson zur Zwangsarbeit verpflichtet wurde. Auch Hinterbliebene können den Antrag stellen, wenn der Betroffene nach dem 27.11.2015 verstorben ist. Die Antragsfrist endet am 31.12.2017.