Rehabilitierung von SED-Unrecht

Zur Aufhebung und Wiedergutmachung von SED-Unrecht hat der Deutsche Bundestag Anfang der 1990er Jahre die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze beschlossen. Menschen, die aus politischen Gründen in Haft waren, beruflich benachteiligt wurden oder unter Verwaltungswillkür leiden mussten, haben die Möglichkeit, eine Rehabilitierung zu beantragen. Dabei gibt es unterschiedliche Formen der Rehabilitierung, Würdigung und Unterstützung. Die Landesbeauftragte bietet zu all diesen Aspekten persönliche Beratungen an. Einen thematischen Überblick finden Sie hier:

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Juristische Aufarbeitung

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Beratung

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Unterstützungs- und Ausgleichsleistungen

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