Transparenzanspruch

Zugang zu Informationen

Nach dem am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Sächsischen Transparenzgesetz haben Sie einen Anspruch auf Veröffentlichung der in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen sowie einen Anspruch auf Zugang zu Informationen im Übrigen.

Informationen nach dem Sächsischen Transparenzgesetz werden elektronisch auf der sich derzeit im Aufbau befindlichen Transparenzplattform des Freistaates Sachsen veröffentlicht.

Wenn Sie sich in Ihrem Transparenzanspruch als verletzt ansehen, können Sie sich an die Transparenzbeauftragte wenden.

In der Broschüre "Das Transparenzgesetz. Ihr Recht auf Informationszugang" finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Transparenzgesetz stellen, z. B. wer einen Transparenzanspruch hat und welche Informationen zugänglich gemacht werden müssen.

Dr. Juliane Hundert

Transparenzbeauftragte des Freistaates Sachsen

Postfach 11 01 32
01330 Dresden

Telefon: 0351 85471-101

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