Auskünfte finazielle Förderungen


Übersicht über finanzielle Förderungen für Vereine, Initiativen und Einzelpersonen im Rahmen der Beratung und bei Forschungs- und Bildungsvorhaben

 

Expertenhonorare | Sachverständigengutachten

Die Landesbeauftragte unterstützt Vereine, Initiativen und Einzelpersonen bei der Erarbeitung von Recherchen, Gutachten und wissenschaftlichen Forschungsarbeiten mit herausragender und überregionaler Bedeutung. Sie übernimmt aufgrund der beschränkten Haushaltsmittel jedoch keine Vollfinanzierung dieser Vorhaben. Vielmehr versteht sich die Landesbeauftragte als Institution, die mit einer Anschubfinanzierung Forschungsimpulse unterstützt oder Finanzierungslücken anderer Einrichtungen schließt. Auch Recherchen zu Buchprojekten und Ausstellungsvorhaben können auf diese Weise unterstützt werden. Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den vorhandenen Haushaltsmitteln.

 

Kooperationen

Im Bereich der politischen Bildung besteht die Möglichkeit, in Kooperation mit der Landesbeauftragten Veranstaltungen oder Projekte zu realisieren und die dafür nötige finanzielle Unterstützung zu erhalten.

 

Zuwendungen des Freistaates Sachsen

Der Freistaat Sachsen fördert die Arbeit von Opferverbänden sowie von gesellschaftlichen Aufarbeitungsinitiativen und privaten Archiven. Diese Zuwendungsmittel werden vom Sächsischen Landtag entsprechend der Förder-richtlinie SED-Opferverbände verwaltet und vergeben. Unterschieden wird zwischen der institutionellen und projektbezogenen Förderung. Sowohl die Vereinstätigkeit von SED-Opferverbänden als auch Projekte zur Aufarbeitung der Diktatur, die von SED-Opferverbänden, Aufarbeitungsinitiativen oder Privatarchiven durchgeführt werden, werden gefördert.

Ziel der Förderung ist es, die Ursachen, Geschichte und Folgen der SED-Diktatur aufzuarbeiten, die Erinnerung an das geschehene Unrecht und die Opfer wachzuhalten sowie den antitotalitären Konsens in der Gesellschaft, die Demokratie und die innere Einheit Deutschlands zu fördern und zu festigen. Antragsberechtigt sind SED-Opferverbände, Aufarbeitungsinitiativen und Privatarchive, die ihren Sitz in Sachsen haben oder ihre Tätigkeit zumindest auch auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen entfalten. Der Antragsteller muss einen Eigenanteil von mindestens 10% seiner Ausgaben erwirtschaften. Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Dieser kann bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben betragen.

Die Förderung ist bei einer institutionellen Förderung in der Regel auf 1.000 Euro pro Jahr begrenzt. Ausnahmen bestehen bei Angeboten der Opferberatung, der historisch-politischen Bildung an sächsischen Schulen durch Zeitzeugengespräche oder bei Dokumentationen.

Die entsprechenden Antragsformulare werden von der Landesbeauftragten auf Anfrage zugeschickt. Die Anträge sind bis zum 30. September für das Folgejahr schriftlich einzureichen an:

Sächsischer Landtag

Referat ZD 2

Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden

Telefon: +49 351 4935322

Fax: +49 351 4935900

E-Mail schreiben