Stasi-Akten-Einsicht

Die Akten der Staatssicherheit der DDR werden mit dem 17. Juni 2021 vom Bundesarchiv betreut. Zuvor war das Stasi-Unterlagen-Archiv eine eigene Institution unter einem vom Bundestag gewählten Bundesbeauftragten. Dieses Amt wurde weiterentwickelt zu einer Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag.

Bürger, die erfahren möchten, ob die Staatssicherheit zu ihrer Person oder zu einem engen bereits verstorbenen Verwandten Akten angelegt hat, können sich auch bei der Landesbeauftragten über das Verfahren der Akteneinsicht sowie über die Antragstellung informieren. Die Landesbeauftragte hält die notwendigen Formulare bereit und stellt die für den Antrag erforderliche Identitätsbescheinigung aus. Auf Anfrage werden die Antragsformulare auch postalisch zugesandt.

Nach erfolgter Akteneinsicht können Bürger bei der Landesbeauftragten Hilfe bei der Deutung der herausgegebenen Stasi-Unterlagen erhalten. Oft erschweren spezifische Begrifflichkeiten und Abkürzungen, die im täglichen Wortschatz nicht vorkommen, das Verständnis des Gelesenen. Die Landesbeauftragte bietet hier Entschlüsselungshilfe. Auch können die durch die Akteneinsicht bekannt gewordenen Informationen mit einem Mitarbeiter besprochen werden.