Härtefallfonds des Sächsischen Landtags

Am 6. März 2019 beschloss das Präsidium des Sächsischen Landtags die „Richtlinie des Sächsischen Landtags über einen Härtefallfonds zur Gewährung von Unterstützungsleistungen an in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR aus politischen Gründen Verfolgte (RL Härtefallfonds SBZ/DDR)“.

Mit dem Härtefallfonds werden Personen unterstützt, die in der SBZ und in der DDR aus politischen Gründen verfolgt wurden und nun in wirtschaftlicher Notlage sind. Einmalig können bis zu 5.000 Euro ausgezahlt werden.

 

Folgende Sachhilfen werden gefördert:

  • Gesellschaftliche Integration: Maßnahmen, die nachhaltig die Integration in den Arbeitsmarkt fördern (Fortbildungen)
  • Medizinische Hilfen zur Linderung von Gesundheitsschäden
  • Schaffung und Erhalt selbstbestimmter Wohn- und Lebensmöglichkeiten: Umzug in eine behinderten- oder altersgerechte Wohnung / Einbau einer entsprechenden Ausstattung
  • Technische Hilfen im Alltag: Anschaffung von Geräten, die eine selbstständige Lebensführung unterstützen, insbesondere bei körperlichen Einschränkungen
  • Kommunikationshilfen zur Verbesserung der sozialen Teilhabe: Anschaffung / Reparatur von Telefonen, Computern etc.
  • Verbesserung der Mobilität: Anschaffung von Fahrrädern oder Fahrzeugen, mit denen die Selbstversorgung und das selbstbestimmte Leben nachhaltig aufrechterhalten oder verbessert werden

 

Antragsberechtigt sind alle Personen, die ihren Wohnsitz in Sachsen haben, in der SBZ und/oder DDR politisch verfolgt und nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen rehabilitiert wurden sowie in ihrer wirtschaftlichen Lage in besonderem Maße beeinträchtigt sind.

Eine Antragsstellung bei der Landesbeauftragten ist bis zum 30. Juni 2024 möglich.