Die in Bonn sitzende Stiftung gewährt auf Antrag Unterstützungsleistungen nach § 18 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG). Demnach können ehemalige politische Häftlinge, die weniger als 90 Tage rechtsstaatswidriger Freiheitsentziehung zu erleiden hatten und damit von der Opferrente ausgeschlossen sind, sowie Hinterbliebene von ehemaligen politischen Häftlingen finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind.
Für die Gewährung von Unterstützungsleistungen der Stiftung gelten folgende Einkommensgrenzen (Stand: Juli 2022)
Alleinstehende/r | 1.300 Euro |
Bedarfsgemeinschaft bestehend aus zwei Personen | 1.780 Euro |
Die Einkommensgrenze erhöht sich für jede weitere Person im Haushalt um 590 Euro.
Hinterbliebene von ehemaligen politischen Häftlingen, die auf dem Gebiet der SBZ/ DDR hingerichtet wurden, auf der Flucht oder im Anschluss an die Freiheitsentziehung an deren Folgen verstarben, erhalten die Unterstützungsleistungen auch dann, wenn sie nicht in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind.
Unten stehendes Merkblatt fasst alles Wichtige für Sie noch einmal zum Herunterladen zusammen.
Ein formloser Antrag auf Unterstützungsleistungen ist zu richten an:
Menuhinstraße 6
53113 Bonn
Telefon: 0228 36893-70
Fax: 0228 36893-99