Mit den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen, die 1992 und 1994 verabschiedet und zuletzt 2019 novelliert wurden, hat sich das vereinte Deutschland der Aufgabe gestellt, politisch motiviertes Unrecht und Behördenwillkür in der DDR juristisch aufzuarbeiten, um den Opfern des SED-Regimes späte Genugtuung zu geben und ihren Einsatz für Demokratie und Freiheit zu würdigen. Neben der strafrechtlichen Rehabilitierung für die von DDR-Unrechtsmaßnahmen am schwersten Betroffenen, die Haftopfer, wurde ein verwaltungsrechtliches und berufliches Rehabilitierungsgesetz auf den Weg gebracht. Diese Gesetze haben das Ziel, einen Ausgleich für das erlittene Unrecht zu gewähren und die anhaltend schwierige Situation der Opfer politischer Verfolgung zu verbessern. Für die strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren sind die Landgerichte zuständig, die verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierungsverfahren werden in Rehabilitierungsbehörden bearbeitet.