Unterstützungs- und Ausgleichsleistungen

Die Nachwirkungen staatlicher Repression während der Zeit der DDR spüren deren Opfer und Betroffene teils bis heute – seelisch, körperlich und nicht zuletzt finanziell. Sie in dieser Situation nicht allein zulassen, sehen die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze Entschädigungen vor.

Am 30.01.2025 hat der Bundestag das „Sechste Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR“ verabschiedet. Es tritt ab dem 01. Juli 2025 in Kraft und verbessert die Lage von SED-Opfern deutlich.

 

Zu den Kernpunkten des Gesetzes gehören:

 

- Erhöhung der SED-Opferrente von 330 Euro auf 400 Euro sowie deren Dynamisierung ab 2026

- Streichung der Bedürftigkeitsprüfung für den Erhalt der SED-Opferrente sowie von Unterstützungsleistungen für Haftopfer, die weniger als 90 Tage inhaftiert waren

- Erhöhung der Ausgleichsleistung für beruflich Verfolgte von 240 Euro auf 291 Euro sowie deren Dynamisierung ab 2026

- Bedürftigkeitsprüfung für beruflich Verfolgte ohne Anrechnung von Partnereinkommen

- Reduzierung der Verfolgungszeit für beruflich Verfolgte von drei auf zwei Jahre

- Vereinfachung der Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden durch eine kriterienbasierte Vermutungsregelung

- Möglichkeit eines wiederholten Antrags bei der strafrechtlichen Rehabilitierung

- Anerkennung von Zersetzungsmaßnahmen außerhalb der DDR

- Anspruch auf eine Einmalleistung für Zwangsausgesiedelte

- Einrichtung eines bundesweiten Härtefallfonds.

 

Eine ausführlich erklärte Übersicht finden Sie unter.

 

Die folgenden Seiten bieten Ihnen einen Überblick über mögliche soziale Ausgleichsleistungen, die Opfer und Betroffene politischen Unrechts nach ihrer Rehabilitierung gewährt werden können.

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Opferrente

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Soziale Ausgleichsleistungen nach § 8 Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)

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Leistungen der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge

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Härtefallfonds des Sächsischen Landtags

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