Am 23. September 2026 führt die Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur einen telefonischen Beratungstag durch. Dieser richtet sich an Menschen, die in Spezialkinderheime und Jugendwerkhöfe der DDR eingewiesen wurden. Viele Betroffene wissen häufig nicht, dass für sie unter Umständen die Möglichkeit der Rehabilitierung und damit verbunden ein Anspruch auf Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen besteht. In einem vertraulichen Gespräch können sie und ihre Angehörigen sich an diesem Tag umfassend informieren lassen. Sie erfahren, ob die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze auch in Ihrem konkreten Fall Berücksichtigung finden.
Zwischen 09:00 Uhr und 16:00 Uhr beantwortet Bürgerberater Maximilian Heidrich unter der Telefonnummer 0351 493 3700 Fragen zur Rehabilitierung und Entschädigung nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen. Gemeinsam mit den Ratsuchenden bespricht er, welche Schritte zur Anerkennung des erlittenen Unrechts zu gehen sind und ob Verbesserungen und Erleichterungen durch die letzte Gesetzesnovellierung dafür vorliegen.
Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig.
23. September 2026
09:00 – 16:00 Uhr
0351 493 3700
Hintergrund:
In Spezialkinderheime und Jugendwerkhöfe wurden in der DDR jene Kinder und Jugendliche eingewiesen, die im Sinne des Staates zu „sozialistischen Persönlichkeiten“ umerzogen werden sollten. Etwa 135.000 junge Menschen durchliefen diese Einrichtungen. Dort waren sie meist von der Außenwelt isoliert und strengen Regeln unterworfen. Oft mussten sie schwere körperliche Arbeit verrichten und waren brutalen Strafen sowie Übergriffen ausgesetzt. Viele Betroffene leiden bis heute unter den psychischen und physischen Folgen.
Im Jahr 1989 gab es in der gesamten DDR 38 Spezialkinderheime und 41 Jugendwerkhöfe – zehn davon allein im Freistaat Sachsen, darunter auch der 1965 eingerichtete Geschlossene Jugendwerkhof Torgau. Hinzu kam eine hohe Dunkelziffer an Durchgangsheimen.
Pressekontakt:
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Referent für Presse und Öffentlichkeitsarbeit
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