Telefonsprechtag für Verurteilte nach § 249 StGB-DDR am 14.10.2026

14/2026 Datum 08.10.2026

Die Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur bietet am 14. Oktober 2026 einen telefonischen Beratungstag an. Dieser richtet sich an Menschen, die in der DDR wegen angeblich „asozialen Verhaltens“ verurteilt wurden. Viele Betroffene wissen häufig nicht, dass für sie unter Umständen die Möglichkeit der Rehabilitierung bestehen kann und sie damit verbunden Anspruch auf Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen haben.

Zwischen 09:00 Uhr und 16:00 Uhr beantwortet unser Bürgerberater Maximilian Heidrich unter der Telefonnummer 0351 493 3700 Fragen zur Rehabilitierung und Entschädigung nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen. Gemeinsam mit den Anruferinnen und Anrufern bespricht er, welche Schritte gegebenenfalls zur Anerkennung des erlittenen Unrechts zu gehen sind.


14. Oktober 2026
09:00 – 16:00 Uhr
0351 493 3700


Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig.

Hintergrund:

1968 führte die DDR den Straftatbestand der „Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten“ ein (§ 249 StGB). Zwischen 1969 und 1989 wurden auf dieser Grundlage über 160.000 Menschen verurteilt, von denen mehr als 130.000 Personen eine Haftstrafe verbüßten. Nach einer Verschärfung im Jahr 1979 wurde bereits die bloße „Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung“ mit bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug bestraft. Am Ende der DDR saß fast ein Viertel aller Strafgefangenen wegen dieses Paragraphen im Gefängnis. Ein Großteil der damaligen Urteile ahndete „Arbeitsbummelei“ und war unverhältnismäßig und verletzte rechtsstaatliche Prinzipien.

Der Tatbestand wurde gezielt missbraucht, um politisch unliebsame Personen und nonkonformes Verhalten zu kriminalisieren. So wurden auch Ausreiseantragsteller häufig Opfer des Paragraphen – etwa weil sie nach dem Stellen des Ausreiseantrags ihren Arbeitsplatz verloren hatten und mangels neuer Stelle als „asozial“ eingestuft wurden.

 

Pressekontakt:
Dr. Alexander Müller
Referent für Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +49 (0)351 493 3705 │ Fax: +49 (0)351 451031 3709
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