Härtefallfonds für politisch Verfolgte der SBZ / DDR voll ausgeschöpft

Härtefallfonds für politisch Verfolgte der SBZ / DDR voll ausgeschöpft

12/2020 Datum 29.07.2020

Auch in diesem Jahr hat der Sächsische Landtag 100.000,00 Euro im Härtefallfonds für politisch Verfolgte der Sowjetischen Besatzungszone und DDR bereitgestellt. Bis zum 30. Juni 2020 konnten Betroffene einmalig bis zu 5.000,00 Euro beantragen.

Anders als im letzten Jahr, wo 25 Anträge beim Sächsischen Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur eingingen, stellten dieses Jahr 42 ehemals politisch Verfolgte einen Antrag. Waren es im letzten Jahr überwiegend zu Schulzeiten und während des Berufslebens politisch Verfolgte, so beantragten in diesem Jahr vor allem ehemalige politische Häftlinge finanzielle Hilfe. Die beantragte Summe betrug insgesamt 199.648,98 €.

Der vom Präsidium des Sächsischen Landtags neu gewählte Beirat beriet am 24. Juli 2020 über die Anträge. Er kam einvernehmlich zum Ergebnis, dem Landtagspräsidenten 21 Anträge für eine Unterstützungsleistung zu empfehlen. Von den vorhandenen Haushaltsmitteln wurden somit 99.818,89 Euro für die Vergabe eingeplant. Die Mittel wurden damit faktisch vollständig ausgeschöpft. Da sie nicht für alle formal und sachlich begründeten Anträge ausreichten, wurden fünf Anträge zurückgestellt. Sie haben im nächsten Jahr bei weiterem Vorliegen der Antragsvoraussetzungen eine gute Chance auf Bewilligung.

Der Beiratsvorsitzende und Sächsische Landesbeauftragte Lutz Rathenow bewertet die hohe Nachfrage nach den Fondsleistungen wie folgt: „Der Härtefallfonds in Sachsen ist ein nachhaltiger Erfolg. Eine Verstetigung der Finanzmittel für die kommenden Jahre ist deshalb geboten. Der Fonds vermag zwar keinen Ausgleich für erlittenes Unrecht leisten, bietet aber eine konkrete Hilfe für Menschen, die diese auch als Signal erleben: der Politik sind die Opferschicksale nicht gleichgültig“.

Wie schon im letzten Jahr wurde im Beirat auch über Nachbesserungen der Vergaberichtlinie diskutiert. „Wir bringen dies zeitnah in den politischen Raum ein“, versichert Rathenow.

Die vom Präsidium des Sächsischen Landtags beschlossene Richtlinie regelt die finanzielle Hilfe zur Linderung besonderer Notsituationen. Antragsberechtigt sind demnach alle Personen mit Wohnsitz in Sachsen, die nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen rehabilitiert worden sind und in Ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind.

 

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