Große Nachfrage nach Unterstützung - Härtefallfonds des Freistaats Sachsen für politisch Verfolgte der SBZ/DDR erneut voll ausgeschöpft

13/2022 Datum 29.09.2022

Die Mehrheit der Opfer der SED-Diktatur lebt bis heute aufgrund ihrer Verfolgung in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen. Um diese Lage abzumildern, unterstützt der Härtefallfonds des Freistaats Sachsen Betroffene. In diesem Jahr erhalten 21 ehemalige politisch Verfolgte der SBZ und DDR die Unterstützung. Die für den Härtefallfonds bereitgestellten Mittel von 100.000 Euro werden dabei voll-ständig ausgeschöpft. Ein Beirat unter Vorsitz der Landesbeauftragten hatte über die Anträge beraten und dem Landtagspräsidenten, Dr. Matthias Rößler, sein Votum vorgelegt.

Die Hilfe aus dem Härtefallfonds ist mit einer Einmalzahlung von bis zu 5.000,00 Euro dotiert und fördert die gesellschaftliche Teilhabe und Integration Betroffener. In diesem Jahr beantragten neben ehemaligen politischen Häftlingen auch wieder in der DDR verfolgte Schülerinnen und Schüler sowie ehemalige Heimkinder die finanzielle Hilfe. Eine Besonderheit zu den Vorjahren war, dass auch Ehepaare gemeinsam die Unterstützung beantragten.

„Die Mittel des Härtefallfonds können auch in diesem Jahr wieder vollständig an Diktatur-Opfer der DDR ausgezahlt werden. Das zeigt, dass auch über 30 Jahre nach der Friedlichen Revolution noch Bedarf besteht, das Leid aufzuarbeiten, anzuerkennen und Betroffene zumindest symbolisch zu entschädigen“, sagt Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler.

„Viele der ehemals politisch Verfolgten leben heute in prekären Einkommensverhältnissen. Die ihnen zustehenden Ausgleichsleistungen können diese Schieflage meist nur lindern, nicht aber beheben. Ich bin deshalb sehr froh, dass es mit dem Härtefallfonds ein Instrument gibt, diesen Menschen in einer konkreten Notlage niederschwellig und unkompliziert zu helfen“, erläutert die Sächsische Landesbeauftragte Dr. Nancy Aris.

Die Unterstützungsleistung aus dem Härtefallfonds können ehemalig politisch Verfolgte bei der Sächsischen Landesbeauftragten beantragen. In diesem Jahr betrugt die Höhe der beantragten Unterstützungsleistung insgesamt 160.000,00 Euro. Von den 32 Anträgen mussten 3 Anträge aufgrund fehlender Zugangsvoraussetzungen abgelehnt werden, 8 Anträge wurden zurückgestellt. Eine Richtlinie regelt die Zugangsvoraussetzungen und das Antragsverfahren. Antragsberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in Sachsen, die nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen rehabilitiert sind und in ihrer wirtschaftlichen Lage beeinträchtigt sind. Sie können bis zum 30. Juni eines jeden Jahres einen Antrag bei der Landesbeauftragten stellen.

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