Sächsischer Landesbeauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur begrüßt gesetzliche Neuregelung zur Entschädigung von DDR-Unrecht

Sächsischer Landesbeauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur begrüßt gesetzliche Neuregelung zur Entschädigung von DDR-Unrecht

22/2019 Datum 24.10.2019

Der Sächsische Landesbeauftragte begrüßt das heute vom Deutschen Bundestag beschlossene Sechste Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politi-schen Verfolgung in der ehemaligen DDR.

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Dazu erklärt Lutz Rathenow:

Die Entfristung der Reha-Gesetze ist ein wichtiger Schritt für die Aufarbeitung insgesamt, weil dadurch die Anerkennung von staatlichem DDR-Unrecht und dessen Wiedergutmachung auch in Zukunft unbegrenzt möglich sein wird. Die Streichung der Fristen zeigt, dass die Aufarbeitung von SED-Unrecht kein Verfallsdatum hat. Besonders hervorzuheben ist, dass endlich auch Opfergruppen berücksichtigt wurden, die bislang von Wiedergutmachungsbemühungen ausgenommen waren, wie die verfolgten Schüler oder die Zersetzungsopfer. Die Aufnahme dieser Verfolgungsschicksale in die Reha-Gesetze und der finanzielle Ausgleich dieser Schäden machen deutlich, dass politische Verfolgung nicht nur im Gefängnis stattfand. Die erstmals in den Reha-Gesetzen erwähnten Opfer von Zersetzungsmaßnahmen werden nicht nur symbolisch bedacht. Sicher werden nicht alle Ansprüche erfüllt. Aber mit dem Gesetz sind von den Abgeordneten einige wirklich starke Verbesserungen und Anspruchserweiterungen eingebracht worden. Sicher wird alles auf seine Praxistätigkeit geprüft werden müssen, aber jetzt ist den Abgeordneten und allen, die diese deutliche Verbesserung der Reha-Gesetze ermöglichten, zu danken. Zusammen mit den Leistungen aus dem Härtefallfonds in Sachsen, der Unterstützung für Opferverbände durch den Sächsischen Landtag und der Beratungs- und Öffentlichkeitsarbeit des Sächsischen Landesbeauftragten ist Positives passiert in diesem Jahr. Unsere Behörde steht vor neuen Aufgaben und Möglichkeiten und wird bis zum Jahresende die Schwerpunkte einer neuen Beratungsoffensive planen."

Neben der Berücksichtigung weiterer Opfergruppen, wie beispielsweise in Heime eingewiesene Kinder von politisch Verfolgten, beschloss der Bundestag eine Erhöhung und Dynamisierung der Opferrente und der Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte. Zudem wurde die Anspruchsvoraussetzung für die Opferrente deutlich herabgesetzt. Diese kann nunmehr erhalten, wer 90 Tage in politischer Haft war. Bislang mussten 180 Tage nachgewiesen werden. Diese Absenkung bringt einigen uns aus der Beratung bekannten Menschen ganz konkrete und lang erwartete Hilfe.

Das neue Reha-Gesetz, das im parlamentarischen Verfahren gegenüber dem ursprünglichen Entwurf deutlich verbessert wurde, trägt deutlich dazu bei, die Folgen der SED-Diktatur zu lindern. Dennoch bleiben Mängel, die auch mit der Novellierung des Gesetzes nicht behoben wurden. So benachteiligen die Bedürftigkeitsprüfung bei der Opferrente, die geringeren Ausgleichsleistungen für Rentner gegenüber den Berufstätigen und die unverhältnismäßig lange Verfolgungszeit als Voraussetzung für die berufliche Reha viele Opfer der SED-Diktatur oder schließen jene aus, die ebenfalls einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich haben sollten.

 

Pressekontakt:

Dr. Alexander O. Müller

Sachbearbeiter beim Landesbeauftragten

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