10/2024 22.08.2024
In diesem Jahr konnten 22 Anträge auf Zuwendungen aus dem Härtefallfonds des Freistaats Sachsen für politisch Verfolgte der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR bewilligt werden. Ein Beirat unter Vorsitz der Sächsischen Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur hatte über die Anträge beraten und sein Votum dem Landtagspräsidenten, Dr. Matthias Rößler, zur Entscheidung vorgelegt.
Der Härtefallfonds richtet sich an Menschen, die sich aufgrund von politischer Verfolgung in der SBZ/DDR heute in einer wirtschaftlich schwierigen Lage befinden, und unterstützt diese auf unbürokratische Weise mit einer sachbezogenen Einmalzahlung von bis zu 5.000 Euro. Antragsberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in Sachsen, die nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen rehabilitiert und in ihrer wirtschaftlichen Lage beeinträchtigt sind. Sie können ab dem 1. Juli bis zum 30. Juni des Folgejahres einen Antrag bei der Sächsischen Landesbeauftragten stellen.
„Wir haben eine moralische Verantwortung, den Betroffenen von politischer Verfolgung in SBZ und DDR diese Hilfe zukommen zu lassen. Der Härtefallfonds ist eine wichtige Geste unserer heutigen Demokratie an die Opfer der Diktatur. Die hohe Zahl der Anträge macht deutlich, dass der Bedarf auch über 30 Jahre nach der Friedlichen Revolution noch immer da ist“, erklärt der Präsident des Sächsischen Landtags, Dr. Matthias Rößler.
In diesem Jahr lagen der Sächsischen Landesbeauftragten insgesamt 57 Anträge vor und damit deutlich mehr als im vergangenen Jahr. Nur vier Anträge mussten wegen fehlender Zugangsvoraussetzungen abgelehnt werden. Da für die Härtefälle jährlich nur 100.000 Euro zur Verfügung stehen, musste die Mehrzahl der Anträge (31) in die nächste Förderphase 2025 geschoben werden. Allein mit diesen Anträgen wären die Mittel für das nächste Jahr vollständig verplant.
„Der Unterstützungsbedarf ist riesig groß. In diesem Jahr mussten drei Mal so viele Anträge als im letzten Jahr zurückgestellt werden. Das zeigt, dass der Fortbestand des Härtefallfonds weiterhin wichtig ist. Eine Aufstockung der Mittel wäre dringend nötig, da Bedürftige, die in der Förderphase 2023/24 einen Antrag gestellt haben, mittlerweile bis zum Herbst 2026 auf ihren Bescheid warten müssen. Die mit dem Fonds beabsichtigte Linderung akuter Notlagen ist so nicht umsetzbar. Auch deshalb ist der bundesweite Härtefallfonds wichtig. Damit haben Betroffene auch unabhängig von ihrem Wohnort eine Chance auf Unterstützung“, sagt die Sächsische Landesbeauftragte Dr. Nancy Aris.
Pressekontakt:
Dr. Teresa Tammer
Stellvertretende Landesbeauftragte
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