26/2025 07.11.2025
Kaum ein anderes Datum steht so sehr für die Brüche und Wendepunkte in der deutschen Geschichte wie der 9. November. Er verbindet verschiedene Ereignisse des 19. und 20. Jahrhunderts, die tief in das kollektive Gedächtnis eingeschrieben sind: Vom Ende der Märzrevolution 1848 über den demokratischen Neubeginn 1918, den gescheiterten Hitler-Putsch 1923 und die Reichspogromnacht 1938 bis hin zum Fall der Berliner Mauer 1989.
Die Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur blickt besonders auf das Ereignis von 1989, als Millionen Menschen erlebten, wie sich die Teilung Deutschlands und Europas auf friedliche Weise aufzulösen begann. „Der Mauerfall markiert den Triumph von Mut, Freiheit und Menschlichkeit über Unterdrückung und Kontrolle – und steht bis heute als Symbol für das, was möglich ist, wenn Menschen für ihre Rechte eintreten und dafür auch etwas riskieren“, betont Dr. Nancy Aris.
Die Folgen der SED-Diktatur sind dennoch bis heute spürbar. Viele von denen, die etwas riskiert haben und deshalb verfolgt wurden, leiden immer noch unter den Folgen. Oft sind sie wirtschaftlich beeinträchtigt. Ein Weg, diese Menschen zu unterstützen, sind die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze. Am 1. Juli 2025 trat eine Gesetzesnovellierung in Kraft: Der im neuen Gesetz vorgesehene bundesweite Härtefallfonds startet nun an diesem historischen Datum, dem 9. November 2025. Der Stiftungsrat der Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte diskutiert aktuell die Beschlussvorlage der für die Umsetzung notwenigen Richtlinie. Der Fonds wird von der Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte in Bonn bearbeitet. Er ergänzt die in den neuen Bundesländern bereits bestehenden Fondsregelungen und unterstützt die Betroffenen von SED-Unrecht, die sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden.
Die Sächsische Landesbeauftragte, die dem Stiftungsrat der Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte angehört, begrüßt, dass der Bundeshärtefallfonds nun seine Arbeit aufnimmt. „Damit werden Opfer politischer Verfolgung in der gesamten Bundesrepublik gleichermaßen unterstützt. Der bundesweite Fonds bietet zudem eine Option für Betroffene aus Sachsen, denn die Mittel des sächsischen Härtefallfonds reichten in den letzten Jahren leider nicht, um alle Anspruchsberechtigten zu berücksichtigen“, so Dr. Nancy Aris.
Informationen und Antragsformulare sind auf der Webseite der Stiftung zu finden.
Bei Fragen können Sie sich gern auch an die Sächsische Landesbeauftragte wenden.
Pressekontakt:
Dr. Teresa Tammer
Stellvertretende Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Tel.: +49 (0)351 493 3706 | Fax: +49 (0)351 451031 3709
E-Mail: teresa.tammer@slt.sachsen.de | www.lasd.landtag.sachsen.de