Gestern haben sich die Bundestagsfraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf substanzielle Verbesserungen bei der Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern politischer Verfolgung in der SBZ und DDR geeinigt. Das „Sechste Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR“ soll noch in der nächsten Woche vom Bundestag beschlossen werden.
Die Sächsische Landesbeauftragte begrüßt den gemeinsamen Beschluss und sieht in den vorgelegten Änderungen einen Paradigmenwechsel im Umgang mit SED-Opfern, deren Situation grundlegend verbessert wird. Dass der Nachweis der Bedürftigkeit wegfällt, um die "Opferrente" zu erhalten, ist ein Meilenstein. Die monatliche Rente ist damit kein Almosen mehr, sondern wird zu einer Ehrenpension, die Wertschätzung zum Ausdruck bringt. Endlich wird auch die Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden erleichtert – durch die Einführung einer kriterienbasierten Vermutungsregelung. Die Gesetzesnovelle will zudem die "Opferrente" und die Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte deutlich erhöhen und fortan dynamisieren. Weitere Verbesserungen betreffen Zwangsausgesiedelte aus dem Gebiet der innerdeutschen Grenze sowie Opfer von Zersetzungsmaßnahmen. Das Gesetz sieht auch einen bundesweiten Härtefallfonds vor, durch den Menschen in wirtschaftlichen Notlagen nun in ganz Deutschland Zugang zu unbürokratischen Hilfeleistungen bekommen.
„Ich bin den Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sehr dankbar, dass sie sich zum Ende der Legislaturperiode noch auf diese Gesetzesnovelle einigen konnten, die im Vergleich zum Referentenentwurf deutlich gewonnen hat. Damit bringen sie grundlegende Verbesserungen auf den Weg, für die ich und meine Kolleginnen und Kollegen zusammen mit den Betroffenen seit vielen Jahren kämpfen. Die Opfer politischer Verfolgung erhalten dadurch eine bessere Unterstützung, und in die Gesellschaft wird das Signal der Wertschätzung ausgesendet. Ein Wermutstropfen bleibt, dass dieser Wendepunkt erst 35 Jahre nach der Friedlichen Revolution erreicht werden konnte und viele derer, die für das Ende der DDR gekämpft haben, längst verstorben sind“, so Dr. Nancy Aris.
Nach der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag wird sich die Sächsische Landesbeauftragte dafür einsetzen, dass die Betroffenen in Sachsen so schnell wie möglich davon erfahren und die beschlossenen Verbesserungen für sich in Anspruch nehmen können.
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