Sächsische Landesbeauftragte erinnert an die Schließung der sowjetischen Speziallager vor 75 Jahren und die damit verbundenen Gefangenentransporte nach Hoheneck und Waldheim

3/2025 Datum 06.02.2025

Im Februar 1950 endete die Ära der sowjetischen Speziallager. Vorausgegangen war die Bitte der SED-Führung an Stalin, die letzten drei verbliebenen Lager Sachsenhausen, Buchenwald und Bautzen zu schließen – als sichtbares Zeichen für das Ende der sowjetischen Besatzungszeit. Man ließ daraufhin viele Inhaftierte frei, brachte einige in andere Haftanstalten und stellte einen Teil vor Gericht. Die „Waldheimer Prozesse“ und die Geschichte des Frauengefängnisses Hoheneck sind eng damit verbunden.

Der 11. Februar 1950 gilt als „Stunde null“ für die Geschichte Hohenecks als zentrales Frauengefängnis der DDR. An diesem Tag kamen 1119 Frauen und 30 Kleinkinder – allesamt SMT-Verurteilte aus dem sowjetischen Speziallager Sachsenhausen – nach Hoheneck. Die Frauen verbanden mit dem Transport in ein deutsches Gefängnis große Hoffnungen. Sie wähnten sich dem sowjetischen Machtbereich entkommen und hofften, dass sich, wo sie den Deutschen unterstellt waren, alles bessern würde. Doch das Gegenteil war der Fall: ihre Urteile wurden nicht überprüft, das Personal behandelte sie wie Schwerstverbrecher und das Essen, die Unterbringung und die hygienischen Bedingungen waren katastrophal. Das Gefängnis war von Anfang an überfüllt, es herrschte ein außerordentlich strenges Haftregime. Die Kinder wurden ihren Müttern entrissen und in staatliche Einrichtungen gegeben.

Zur gleichen Zeit wurden etwa 3.400 bislang nicht verurteilte Speziallagerhäftlinge in das Gefängnis Waldheim gebracht, um sie durch DDR-Gerichte verurteilen zu lassen. Die “Waldheimer Prozesse”, die von April bis Juni 1950 stattfanden, wurden zum Inbegriff der Justiz-Willkür der DDR. Die Angeklagten, denen man Kriegs- und Naziverbrechen vorwarf, erhielten zumeist Zuchthausstrafen von 15 bis 25 Jahren. 34 Todesurteile wurden verhängt, 24 vollstreckt. Die Verfahren, die im 20-Minuten-Takt stattfanden, entbehrten jeder rechtstaatlichen Grundlage. Es gab keine Beweisprüfung und keinen rechtlichen Beistand.

„Wir dürfen diejenigen nicht vergessen, die die Speziallager und den menschenverachtenden Strafvollzug in der frühen DDR erleiden mussten. Diese Menschen haben unfassbare Entbehrungen und Repressionen erduldet“, betont Dr. Nancy Aris. „Sie werden immer weniger und ihre Stimmen werden immer leiser. Umso wichtiger ist es, gerade ihnen – solange sie noch leben – in Veranstaltungen Raum zu geben und ihnen zuzuhören. Ich bin Zeitzeugen wie Annemarie Krause und Alexander Latotzky, die damals auch unter den Gefangenen des „Sachsenhausen-Transports“ nach Hoheneck waren, unendlich dankbar, dass sie nicht müde werden, von ihren Erfahrungen zu berichten“, so die Sächsische Landesbeauftragte.

Anlässlich des 75. Jahrestags des Gefangentransports nach Hoheneck findet in der Gedenkstätte Hoheneck eine Gedenkveranstaltung statt, an der Dr. Nancy Aris teilnehmen wird.

 

Pressekontakt:
Dr. Teresa Tammer
Stellvertretende Landesbeauftragte
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