Telefonsprechtag für Zwangsausgesiedelte am 21. Mai 2025

12/2025 Datum 12.05.2025

Am 1. Juli 2025 tritt das novellierte SED-Unrechtsbereinigungsgesetz in Kraft. Es bringt wichtige
Verbesserungen für ehemals politisch Verfolgte – auch für die Zwangsausgesiedelten.
Menschen, die aus dem Gebiet der innerdeutschen Grenze zwangsweise umgesiedelt wurden,
haben künftig Anspruch auf eine einmalige Leistung in Höhe von 7.500 Euro.

Da viele Betroffene von dieser Neuregelung bislang kaum Kenntnis haben, informiert die
Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und bietet gezielte
Unterstützung an: Am 21. Mai 2025 findet ein telefonischer Beratungstag statt, der sich
ausdrücklich an diese Betroffenengruppe richtet. Zwischen 08:00 und 16:00 Uhr beantwortet
Maximilian Heidrich unter der Telefonnummer 0351 493 3700 Fragen zur Rehabilitierung und
Entschädigung. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Gemeinsam mit den Ratsuchenden klärt
Herr Heidrich, ob die Voraussetzungen für eine Anerkennung des erlittenen Unrechts vorliegen
und welche Schritte dafür notwendig sind.

21. Mai 2025
08:00–16:00 Uhr
0351 493 3700

Zum Hintergrund: Im Rahmen der Aktionen „Ungeziefer“ (1952) und „Kornblume“ (1961) wurden
mehr als 12.000 Menschen aus der Fünf-Kilometer-Sperrzone entlang der innerdeutschen
Grenze zwangsweise umgesiedelt. Zunächst traf es politisch unliebsame Personen, später
ganze Dörfer. Die Betroffenen wurden häufig ohne Vorwarnung und unter Androhung von
Gewalt vertrieben, in entlegene Regionen deportiert und unter teils unzumutbaren Bedingungen
untergebracht. Viele erlebten zusätzlich Stigmatisierung und eine Rückkehr in ihre Heimat blieb
ihnen meist dauerhaft verwehrt. Die Folgen wirken bei vielen bis heute nach.

 

Pressekontakt:
Dr. Teresa Tammer
Stellvertretende Landesbeauftragte
Tel.: +49 (0)351 493 3706 | Fax: +49 (0)351 451031 3709
E-Mail: Teresa.tammer@slt.sachsen.de | www.lasd.landtag.sachsen.de