Sächsische Landesbeauftragte erinnert an den Mauerbau und fordert bessere Leistungen für Zwangsausgesiedelte

08/2024 Datum 08.08.2024

Am 13. August 1961 begann die DDR, in Berlin eine Mauer zu errichten, die die Stadt 28 Jahre teilte. DDR und Bundesrepublik waren nun so streng voneinander getrennt, dass die Überwindung der Grenze zur Lebensgefahr wurde. Das Ziel der SED-Führung, die ihre Bevölkerung von 17 Millionen Menschen einsperrte, war die Verhinderung von Massenabwanderungen in den freien und demokratischen Westen. Bereits im Mai 1952 war die innerdeutsche Grenze geschlossen worden. West-Berlin war das letzte Schlupfloch.

Die Sächsische Landesbeauftragte erinnert an das Leid, das Teilung und Mauerbau über viele Menschen gebracht haben: Zwischen 1948 und 1989 starben über 400 DDR-Bürgerinnen und -Bürger bei Fluchtversuchen über die Mauer in Berlin und die innerdeutsche Grenze, über die Ostsee oder über Ostblockstaaten. Hinzu kommen weitere hunderte Todesfälle, die im Zusammenhang mit der Grenze stehen. Zehntausende kamen wegen „Republikflucht“ ins Gefängnis, erlebten Zersetzungsmaßnahmen und Schikanen wegen gestellter Ausreiseanträge. Nicht zuletzt wurden die im Zuge der „Aktion Ungeziefer“ seit 1952 aus dem Grenzstreifen Zwangsausgesiedelten zu Opfern der SED-Diktatur. In Sachsen erfolgten die Zwangsaussiedlungen vor allem in den Landkreisen Plauen und Oelsnitz. Allein im Landkreis Oelsnitz waren über 100 Familien betroffen. Sie verloren ihre Häuser und ihre Heimat.

Die Sächsische Landesbeauftragte spricht sich dafür aus, das Leid der wenigen noch lebenden Zwangsausgesiedelten durch eine angemessene finanzielle Entschädigung anzuerkennen und sie damit nicht länger gegenüber anderen Opfern der deutschen Teilung zu benachteiligen:

„Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag angekündigt, die Bewilligung von Hilfen für Opfer der SED-Diktatur zu verbessern. Der derzeit vorliegende Referentenentwurf sieht für die Betroffenen von Zwangsaussiedlung eine Einmalzahlung in Höhe von 1500 € vor. Etwaige Zahlungen aus Zwangsverfahren zu DDR-Zeiten sollen davon abgezogen werden. Hier muss der Gesetzgeber sowohl in der Leistungshöhe als auch im Antragsverfahren nachjustieren, damit diese ohnehin nur noch sehr kleine Opfergruppe nicht abermals eine Demütigung erfährt“, erklärt die Sächsische Landesbeauftragte Dr. Nancy Aris.

 

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