Sächsischer Härtefallfonds für politisch Verfolgte der SBZ und DDR wieder ausgeschöpft

10/2023 Datum 04.09.2023

In diesem Jahr erhalten 21 Betroffene eine Unterstützung aus dem Härtefallfonds des Freistaats Sachsen für politisch Verfolgte der SBZ und DDR. Der Härtefallfonds richtet sich an Menschen, die sich aufgrund ihrer Verfolgung in der SBZ und DDR in einer wirtschaftlich schwierigen Lage befinden. Er unterstützt die Betroffenen auf unbürokratische Weise mit einer Einmalzahlung von bis zu 5.000 Euro. Damit soll die gesellschaftliche Teilhabe der ehemals Verfolgten gefördert werden. In diesem Jahr erreichten die Landesbeauftragte Anträge von ehemaligen politischen Häftlingen, verfolgten Schülerinnen und Schülern, ehemaligen Heimkindern sowie in venerologischen Stationen zwangseingewiesenen Frauen und von einem Dopingopfer.

Die für den Härtefallfonds bereitgestellten 100.000 Euro wurden fast vollständig ausgeschöpft. Ein Beirat unter Vorsitz der Landesbeauftragten hatte über die Anträge beraten und dem Landtagspräsidenten, Dr. Matthias Rößler, sein Votum vorgelegt. In diesem Jahr wurden 36 Anträge gestellt: 21 Anträge wurden positiv beschieden, sechs Anträge mussten aufgrund fehlender Zugangsvoraussetzungen abgelehnt werden, neun Anträge wurden zurückgestellt. Eine Richtlinie regelt die Zugangsvoraussetzungen und das Antragsverfahren. Antragsberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in Sachsen, die nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen rehabilitiert sind und in ihrer wirtschaftlichen Lage beeinträchtigt sind. Sie können bis zum 30. Juni eines jeden Jahres einen Antrag bei der Landesbeauftragten stellen. Weitere Informationen: www.lasd.landtag.sachsen.de 

„Der Härtefallfonds ist eine wichtige Unterstützung der Diktaturopfer der DDR. Der große
Zuspruch zeigt, wie sehr diese Hilfe bis heute für die Betroffenen notwendig ist. Nach wie vor leiden viele von ihnen unter den seelischen und den finanziellen Folgen der politischen Verfolgung. Ich freue mich, dass wir mit unserer Unterstützung dazu beitragen können, das Leid dieser Menschen zu würdigen und auf unbürokratische Weise zu lindern“, sagt Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler.

„In diesem Jahr war die Nachfrage der Betroffenen wieder groß. Die Anträge kamen aus ganz Sachsen. Sie zeigen die große Bandbreite von politischer Verfolgung in der DDR. Es ist wichtig, dass der Härtefallfonds langfristig im Haushalt verankert bleibt, um den Betroffenen weiter niederschwellig zu helfen“, erläutert die Sächsische Landesbeauftragte Dr. Nancy Aris.

Pressekontakt: 
Magdalena Ermlich
Stellvertretende Landesbeauftragte
Tel.: +49 (0)351 493 3704 
E-Mail: magdalena.ermlich@slt.sachsen.de