Sächsischer Härtefallfonds für SED-Opfer auch 2025 voll ausgeschöpft

21/2025 Datum 26.09.2025

2025 konnten 22 Anträge auf Zuwendung aus dem Härtefallfonds des Freistaats Sachsen bewilligt werden. Der Härtefallfonds richtet sich an Menschen, die sich aufgrund von politischer Verfolgung in der Sowjetischen Besatzungszone oder der DDR heute in einer wirtschaftlich schwierigen Lage befinden. Sie werden auf unbürokratische Weise mit einer sachbezogenen Einmalzahlung von bis zu 5.000 Euro unterstützt. Eine Jury unter Vorsitz der Sächsischen Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Dr. Nancy Aris, hatte über die Anträge beraten und ihr Votum dem Landtagspräsidenten, Alexander Dierks, zur Entscheidung vorgelegt.

„Die Geschichten der politisch Verfolgten in der DDR erinnern uns daran, wie tief das Unrecht einer Diktatur in das Leben einzelner Menschen eingreifen kann“, erklärt Landtagspräsident Alexander Dierks. „Es ist mir ein wichtiges Anliegen, dass wir diesen Menschen nicht allein mit Worten begegnen, sondern ihnen mit dem Härtefallfonds konkrete Hilfe anbieten. Die Zahl der Anträge macht deutlich, dass diese Unterstützung nach wie vor gebraucht wird.“

Insgesamt erreichten die Sächsische Landesbeauftragte in diesem Jahr 65 Anträge. Nur 7 von ihnen mussten wegen fehlender Zugangsvoraussetzungen abgelehnt werden, die übrigen 36 Anträge wurden in die nächste Förderphase 2026 zurückgestellt. Die 22 Antragstellerinnen und Antragsteller, die in diesem Jahr die Zuwendung erhalten, setzen sich aus sieben ehemaligen politischen Häftlingen, sieben strafrechtlich rehabilitierten DDR-Heimkindern, fünf verfolgten Schülerinnen und Schülern sowie drei beruflich Rehabilitierten zusammen. Die für den Härtefallfonds 2025 bereitgestellten 100.000 Euro wurden damit erneut voll ausgeschöpft.

„In diesem Jahr musste zum wiederholten Mal der Großteil der Anträge in die nächste Förderrunde zurückgestellt werden. Der Unterstützungsbedarf allein in Sachsen ist damit ungebrochen groß. Der beschlossene bundesweite Härtefallfonds, dessen Richtlinie derzeit noch entwickelt wird, kann den Sächsischen Härtefallfonds nicht vollständig ersetzen. Der Fortbestand und die Ausweitung der Mittel in Sachsen sind aus meiner Sicht geboten, wenn wir den Betroffenen weiterhin ein konkretes Hilfsangebot für ihren Alltag machen wollen“, sagt die Sächsische Landesbeauftragte Dr. Nancy Aris.

Antragsberechtigt für den Sächsischen Härtefallfonds sind alle Personen mit Wohnsitz in Sachsen, die nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen rehabilitiert und in ihrer wirtschaftlichen Lage beeinträchtigt sind. Bis zum 30. Juni eines jeden Jahres können sie einen Antrag bei der Landesbeauftragten stellen.

 

Pressekontakt:
Dr. Teresa Tammer
Stellvertretende Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Tel.: +49 (0)351 493 3706 | Fax: +49 (0)351 451031 3709
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