2026 konnten 23 Anträge auf eine Unterstützungsleistung aus dem Härtefallfonds des Freistaats Sachsen bewilligt werden. Der Fonds richtet sich an Menschen, die aufgrund von politischer Verfolgung in der Sowjetischen Besatzungszone oder der DDR heute in eine wirtschaftlich schwierige Lebenssituation geraten sind. Sie erhalten unbürokratische Hilfe in Form einer sachbezogenen Einmalzahlung von bis zu 5.000 Euro. Antragsberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in Sachsen, die nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen rehabilitiert und in ihrer wirtschaftlichen Lage beeinträchtigt sind. Bis zum 30. Juni eines jeden Jahres können sie einen Antrag bei der Landesbeauftragten stellen.
Für die Unterstützung stehen jährlich insgesamt 100.000 Euro zur Verfügung. Über die eingegangenen Anträge berät ein Beirat unter Vorsitz der Sächsischen Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Dr. Nancy Aris. Auf Grundlage der Beratungen gibt der Beirat sein Votum an den Präsidenten des Sächsischen Landtags, Alexander Dierks, der abschließend über die Bewilligung entscheidet.
Insgesamt gingen bei der Sächsischen Landesbeauftragten in diesem Jahr 63 Anträge auf Unterstützung ein. Vier Anträge mussten aufgrund fehlender Zugangsvoraussetzungen abgelehnt werden. Weitere 36 Anträge konnten bislang nicht berücksichtigt werden und wurden – teilweise aufgrund der begrenzten Haushaltsmittel – für die nächste Förderphase zurückgestellt.
„Die hohe Zahl der Anträge zeigt, dass die Hilfe weiter gebraucht wird. Trotz des Bundesfonds entscheiden sich viele Betroffene für die Landesmittel, weil ihnen die persönliche Beratung vor Ort wichtig ist“, sagt die Sächsische Landesbeauftragte Dr. Nancy Aris.
Unter den 23 Antragstellerinnen und Antragstellern, die in diesem Jahr eine Unterstützung erhalten, sind elf strafrechtlich rehabilitierte ehemalige DDR-Heimkinder, neun ehemalige politische Häftlinge, zwei Schülerinnen und Schüler, die politischer Verfolgung ausgesetzt waren, sowie eine beruflich rehabilitierte Person.
„Der Härtefallfonds unterstützt auch viele ehemalige DDR-Heimkinder, deren Unterbringung damals unrechtmäßig war und die bis heute unter den Folgen leiden“, sagt Landtagspräsident Alexander Dierks. „Schicksale dieser jungen Menschen habe ich bei meinen Besuchen im ehemaligen Jugendwerkhof Torgau und im Frauengefängnis in Hoheneck kennengelernt. Es ist ein wichtiges gesellschaftliches Zeichen der heutigen Demokratie, dass wir diese damals jugendlichen Opfer des Sozialismus nicht vergessen.“
Die für den Härtefallfonds zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von insgesamt 100.000 Euro sind damit auch in diesem Jahr vollständig ausgeschöpft. Die hohe Zahl der Anträge macht zugleich deutlich, dass der Bedarf an unbürokratischer Unterstützung bei Menschen mit Folgen politischer Verfolgung weiterhin besteht.
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