Telefonsprechtag für Verurteilte nach § 249 StGB-DDR am 16.09.2025

20/2025 Datum 04.09.2025

Zwischen 1969 und 1989 wurden in der DDR über 160.000 Menschen nach § 249 StGB verurteilt. Dieser Paragraph ahndete die „Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten“. Mehr als 130.000 Personen verbüßten deswegen sogar eine Haftstrafe. So saß am Ende der DDR fast ein Viertel aller Strafgefangenen wegen „Asozialität“ im Gefängnis. Auch politisch Verfolgte konnten Opfer dieses Paragraphen werden, weil sie etwa aufgrund eines Ausreiseantrags ihren Arbeitsplatz verloren hatten und nun als „asozial“ galten, wenn sie keine neue Stelle fanden.

Die Betroffenen wissen häufig nicht, dass es unter Umständen auch für sie die Möglichkeit der Rehabilitierung und damit verbunden den Anspruch auf Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen gibt. Deshalb bietet die Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur einen Telefonsprechtag an, bei dem sich Menschen im vertraulichen Gespräch informieren lassen können. Ob die Voraussetzungen für eine Rehabilitierung vorliegen, kann hier mit unserem Berater Maximilian Heidrich besprochen werden. Beim Stellen von Anträgen bieten wir ebenfalls Unterstützung an.

16. September 2025
08:00 – 16:00 Uhr
0351 493 3700

Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig.

Hintergrund:

1968 führte die DDR den Straftatbestand der „Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten“ ein – festgelegt in § 249 des Strafgesetzbuches. 1979 erfolgte eine Verschärfung, indem nunmehr bereits die „Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung“ strafbar wurde und bis zu zwei Jahre Freiheitsentzug bedeuten konnte. Eine Verurteilung nach § 249 StGB kann Grundlage für eine Rehabilitierung nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen sein. Denn zum einen war ein erheblicher Teil der Urteile unverhältnismäßig und verletzte rechtsstaatliche Prinzipien. Zum anderen kam der Paragraph mitunter zur Anwendung, um politisch unliebsame Personen und nicht konformes Verhalten zu kriminalisieren und zu bestrafen.

 

Pressekontakt:
Dr. Teresa Tammer
Stellvertretende Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Tel.: +49 (0)351 493 3706 | Fax: +49 (0)351 451031 3709
E-Mail: teresa.tammer@slt.sachsen.de | www.lasd.landtag.sachsen.de