16/2025 04.08.2025
In der DDR wurde gleichgeschlechtliche Sexualität durch das Strafrecht verboten oder
benachteiligt. Rechtsgrundlage war zunächst der § 175 des Strafgesetzbuches, der sexuelle
Handlungen zwischen Männern unter Strafe stellte. Nach dessen Abschaffung im Jahr 1968
trat § 151 StGB in Kraft, der ein Schutzalter für homosexuelle Handlungen zwischen
Erwachsenen und Jugendlichen festlegte. Dieses lag mit 18 Jahren deutlich höher als das
Schutzalter für heterosexuelle Beziehungen, das bei 14 Jahren angesetzt war. Neben dieser
Ungleichbehandlung gerieten durch die neue Regelung erstmals auch lesbische Frauen in den
Fokus der Strafverfolgung. Schätzungen zufolge wurden noch bis 1987 jährlich rund 100
Personen wegen gleichgeschlechtlicher Kontakte zu Freiheits- oder Bewährungsstrafen
verurteilt.
Um über dieses bislang wenig beachtete Kapitel der DDR-Geschichte zu informieren, laden die
Gedenkstätte Bautzen und die Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-
Diktatur am 14. August 2025 um 19:00 Uhr zu einer Abendveranstaltung unter dem Titel
„Verbotene Liebe. Die Bestrafung gleichgeschlechtlichen Begehrens in der DDR“ ein.
Eröffnet wird der Abend von Helmut Metzner, dem Geschäftsführenden Vorstand der
Bundesstiftung Magnus Hirschfeld. Den historischen Hintergrund beleuchtet der Historiker Dr.
Alexander Zinn, der sich intensiv mit der strafrechtlichen Verfolgung Homosexueller
insbesondere in Sachsen beschäftigt hat. Carola Güldner wird als Zeitzeugin davon erzählen,
wie sie und ihre Partnerin als Jugendliche für ihre lesbische Beziehung bestraft wurden. In den
1980er Jahren engagierte sich Carola Güldner in der DDR-Lesbenbewegung. Moderiert wird
die Veranstaltung von Dr. Teresa Tammer, der stellvertretenden Sächsischen
Landesbeauftragten.
Verbotene Liebe. Die Bestrafung gleichgeschlechtlichen Begehrens in der DDR
14. August 2025 | 19:00 Uhr
Gedenkstätte Bautzen, Weigangstraße 8a, 02625 Bautzen
Eintritt frei
Die Veranstaltung ist ein Beitrag zur Aufarbeitung jener Formen von Unrecht in der DDR, die
nicht unmittelbar der politischen Verfolgung dienten – aber Teil eines Systems waren, das
individuelle Freiheit einschränkte und eine pluralistische Gesellschaft gezielt verhinderte. Mit
der zeitlichen Nähe zum Christopher-Street-Day, der am 10. August 2025 in Bautzen stattfindet,
möchten wir außerdem ein Zeichen der Solidarität aussenden und eine Gelegenheit bieten, um
über queeres Leben in Vergangenheit und Gegenwart ins Gespräch zu kommen.
Pressekontakt:
Dr. Teresa Tammer
Stellvertretende Landesbeauftragte
Tel.: +49 (0)351 493 3706 | Fax: +49 (0)351 451031 3709
E-Mail: Teresa.tammer@slt.sachsen.de | www.lasd.landtag.sachsen.de