Vor 30 Jahren, am 4. November 1992, trat das 1. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz in Kraft. Dieses so sperrig klingende Gesetz gab den geschätzt 250.000 politischen Häftlingen der DDR erstmals im wiedervereinigten Deutschland die Möglichkeit, sich strafrechtlich rehabilitieren zu lassen. Die in der DDR gefällten rechtsstaatswidrigen Urteile konnten so gerichtlich überprüft, aufgehoben und aus dem Strafregister entfernt werden. Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz ermöglicht zudem einen finanziellen Ausgleich. Für die zu Unrecht erlittene Haft wird Haftopfern auf Antrag eine Kapitalentschädigung in Höhe von 306,78 Euro je angefangenen Haftmonat gewährt. 2007 kam die sogenannte Opferrente ins strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz. Bedürftige Betroffene, die mindestens 90 Tage in politischer Haft waren, erhalten auf Antrag eine monatliche Rente in Höhe von bis zu 330 Euro. Im Jahr 2020 bezogen in Sachsen 7.264 Personen diese Rente.
Die Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur würdigt das Gesetz als wichtigen Beitrag zur Aufarbeitung von politischem Gewahrsam in der DDR: „Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz war und ist ein wichtiger Grundpfeiler für die Anerkennung von zu Unrecht erlittener Haft. Seit Inkrafttreten des Gesetzes beantragten hunderttausende Haftopfer ihre Rehabilitierung. Die von den Abgeordneten des Deutschen Bundestags am 22. November 2019 beschlossene Entfristung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze war ein wichtiger Markstein für die dauerhafte Aufarbeitung von SED-Unrecht und Unterstützung der Betroffenen. Dass Diktaturopfer nunmehr unbefristet das Recht haben, das in der DDR erlebte Unrecht offiziell als solches anerkennen zu lassen, ist essentiell wichtig. Es ist ein wichtiges Signal in die Gesellschaft, dass es für die Aufarbeitung von SED-Unrecht kein Verfallsdatum gibt.“
Die aktuellen Antragszahlen zeigen, dass das Thema politische Haft in der DDR kein abgeschlossenes Kapitel der DDR-Geschichtsschreibung ist. So wurden im letzten Jahr an sächsischen Gerichten immer noch 409 Anträge auf strafrechtliche Rehabilitierung gestellt.
„Dennoch bestehen weiter Gerechtigkeitslücken“, so die Landesbeauftragte. „Es gibt Verbesserungsbedarf bei der Anerkennung von Haftfolgeschäden. Viele Betroffene haben ob der bürokratischen Hürden oder aus Angst vor Retraumatisierung schon resigniert.“
Die Landesbeauftragte arbeitet hier eng mit den anderen Landesbeauftragten und mit der Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur zusammen und bringt sich mit Vorschlägen für eine Novellierung der bestehenden Reha-Gesetze ein.
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