Härtefallfonds für politisch Verfolgte der SBZ / DDR erneut voll ausgeschöpft

Härtefallfonds für politisch Verfolgte der SBZ / DDR erneut voll ausgeschöpft

11/2021 Datum 29.09.2021

In dieser Woche erhalten 21 ehemalige politisch Verfolgte der Sowjetischen Besatzungszone und DDR einen Bescheid über eine Unterstützungsleistung aus dem Härtefallfonds.

Dieser bietet den Verfolgten eine Hilfe von einmalig bis zu 5.000,00 Euro, die sie bei der Sächsischen Landesbeauftragten beantragen können. In diesem Jahr werden 99.991,97 Euro vergeben. Die für den Härtefallfonds bereitgestellten Mittel von 100.000 Euro werden damit fast vollständig ausgeschöpft. Ein Beirat unter Vorsitz der Landesbeauftragten hatte über die Anträge beraten und dem Landtagspräsidenten, Dr. Matthias Rößler, sein Votum vorgelegt.

Waren es im vergangenen Jahr vor allem ehemalige politische Häftlinge, denen eine finanzielle Hilfe zuteilwurde, so beantragten in diesem Jahr verfolgte Schüler und vor allem erstmals auch strafrechtlich rehabilitierte DDR-Heimkinder die finanzielle Hilfe.

„Die Zahlungen an strafrechtlich rehabilitierte Heimkinder und politisch Verfolgte können das zu DDR-Zeiten erlittene Leid und verpasste Lebenschancen nicht wiedergutmachen – aber sie sind eine spürbare Geste und ein politisches Zeichen, dass wir die Opfer der SED-Diktatur nicht vergessen“, erklärt Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler.

Dr. Nancy Aris, die als Sächsische Landesbeauftragte die Antragstellung begleitet und deren Mitarbeiter die Betroffenen beraten, erläutert: „Die Unterstützungsleistungen sind vor allem für jene hilfreich, die zwar rehabilitiert sind, aber aus ihrer Rehabilitierung keinen spürbaren Nutzen ziehen. Auch wenn es besser wäre, die gesetzlichen Reha-Leistungen zu verbessern, bietet der Härtefallfonds eine niederschwellige Hilfe, die gut ankommt“.

Die Höhe der beantragten Unterstützungsleistung betrug in diesem Jahr insgesamt 129.564,49 Euro. Sechs der insgesamt 27 Anträge mussten aufgrund fehlender Zugangsvoraussetzungen abgelehnt werden. Eine Richtlinie regelt die Zugangsvoraussetzungen und das Antragsverfahren. Antragsberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in Sachsen, die nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen rehabilitiert sind und in ihrer wirtschaftlichen Lage beeinträchtigt sind. Sie können bis zum 30. Juni eines jeden Jahres einen Antrag bei der Landesbeauftragten stellen. Die Antragsunterlagen befinden sich auf ihrer Internetseite.

 

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