Am 17. Juni 2025 führt die Sächsische Landesbeauftragte in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr einen Telefonsprechtag für Menschen durch, die in der DDR in Spezialkinderheimen oder Jugendwerkhöfen untergebracht waren. Unser Bürgerberater Maximilian Heidrich beantwortet unter der Rufnummer 0351 493 3700 Fragen zur Rehabilitierung und Entschädigung nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen. Gemeinsam mit den Interessierten bespricht er, welche Schritte zur Anerkennung des erlittenen Unrechts zu gehen sind und ob die Antragsvoraussetzungen dafür vorliegen. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig. Zuletzt gab es 38 Spezialkinderheime und 41 Jugendwerkhöfe in der DDR, zehn allein davon in Sachsen, darunter der Geschlossene Jugendwerkhof Torgau. Insgesamt durchliefen rund 135.000 junge Menschen diese Einrichtungen. Dort waren sie meist von der Außenwelt isoliert, mussten strenge Regeln befolgen, schwere
körperliche Arbeit verrichten und sie waren brutalen Strafen ausgesetzt.